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   BSG, 23.02.2023 - B 5 R 207/22 B   

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https://dejure.org/2023,18481
BSG, 23.02.2023 - B 5 R 207/22 B (https://dejure.org/2023,18481)
BSG, Entscheidung vom 23.02.2023 - B 5 R 207/22 B (https://dejure.org/2023,18481)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 2023 - B 5 R 207/22 B (https://dejure.org/2023,18481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 23.02.2023 - B 5 R 207/22 B
    Schließlich findet auch die Rechtsprechung zur Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen (grundlegend zuletzt BSG Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - BSGE 129, 274 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22) keine Erwähnung.

    Der Kläger nennt bereits keine konkreten Entscheidungen des BSG zum Erfordernis der Benennung einer Verweisungstätigkeit (vgl auch insoweit BSG Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - BSGE 129, 274 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22, RdNr 40) .

  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

    Auszug aus BSG, 23.02.2023 - B 5 R 207/22 B
    Der Kläger hat im Gegenteil selbst darauf hingewiesen, dass der 13. Senat des BSG in dem von ihm zitierten Urteil (vom 29.3.2006 - B 13 RJ 31/05 R - BSGE 96, 147 = SozR 4-2600 § 102 Nr. 2, RdNr 26) in einem Klammerzusatz ausgeführt hat, dass in Fällen einer ausgeprägten Multimorbidität möglicherweise eine andere Leistungsbeurteilung in Betracht kommen könnte und mithin Multimorbidität im Rahmen des § 43 SGB VI Relevanz haben kann.
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Auszug aus BSG, 23.02.2023 - B 5 R 207/22 B
    Sofern er vorträgt, er sei als Facharbeiter einzustufen und es müsse eine zumutbare Verweisungstätigkeit benannt werden, bezieht er sich auf das vom BSG für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI entwickelte sog Mehr-Stufen-Schema (vgl zB BSG Urteil vom 20.7.2005 - B 13 RJ 29/04 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 4) .
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 23.02.2023 - B 5 R 207/22 B
    Als geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich beantwortet hat, jedoch bereits Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage ergeben (stRspr; vgl bereits BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; aus jüngerer Zeit BSG Beschluss vom 28.10.2020 - B 12 KR 65/20 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 28.10.2020 - B 12 KR 65/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BSG, 23.02.2023 - B 5 R 207/22 B
    Als geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich beantwortet hat, jedoch bereits Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage ergeben (stRspr; vgl bereits BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; aus jüngerer Zeit BSG Beschluss vom 28.10.2020 - B 12 KR 65/20 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 09.09.2021 - B 5 R 149/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 23.02.2023 - B 5 R 207/22 B
    Ebenso wenig setzt der Kläger sich mit der ständigen Rechtsprechung des BSG auseinander, wonach es im Rahmen des § 43 SGB VI nicht auf eine Diagnosestellung oder Bezeichnung von Befunden ankommt, sondern auf den negativen Einfluss von dauerhaften Gesundheitsstörungen auf das verbliebene Leistungsvermögen (vgl BSG Beschluss vom 18.1.2022 - B 5 R 270/21 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 9.9.2021 - B 5 R 149/21 B - juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 08.08.2019 - B 5 R 282/18 B

    Rentenrechtliche Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der ehemaligen

    Auszug aus BSG, 23.02.2023 - B 5 R 207/22 B
    Nicht ausreichend ist, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr, zB BSG Beschluss vom 8.8.2019 - B 5 R 282/18 B - juris RdNr 16 mwN und aus jüngster Zeit BSG Beschluss vom 5.8.2022 - B 5 R 58/22 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BSG, 23.02.2023 - B 5 R 207/22 B
    Schließlich ist aufzuzeigen, dass der angestrebten Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Breitenwirkung zukommt (s etwa Senatsbeschluss vom 13.4.2022 - B 5 R 291/21 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B

    Feststellung von rentenrechtlichen Zeiten

    Auszug aus BSG, 23.02.2023 - B 5 R 207/22 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet dies, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 9 mwN; BSG Beschluss vom 12.5.2022 - B 5 R 3/22 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 12.05.2022 - B 5 R 3/22 B

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein isoliertes Vorverfahren; Divergenzrüge im

    Auszug aus BSG, 23.02.2023 - B 5 R 207/22 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet dies, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 9 mwN; BSG Beschluss vom 12.5.2022 - B 5 R 3/22 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 05.08.2022 - B 5 R 58/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 18.01.2022 - B 5 R 270/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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